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Neue Eindämmungsverordnung zu Corona

Auswirkungen auf die Jugendarbeit im Land Brandenburg

 

Ab Montag, den 2. November 2020 tritt in ganz Deutschland eine neue Verordnung zur Eindämmung von Corona in Kraft. Vorerst befristet bis zum 30. November 2020 gelten für die Jugendarbeit im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. 

 

Bislang sind folgende Auswirkungen auf die Jugendarbeit bekannt (Quelle: Land Brandenburg):

 

Angebote der Jugendarbeit für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind untersagt. Jugendarbeit umfasst zum Beispiel Jugendklubs oder Angebote der Kinder- und Jugenderholung. Angebote der Jugendsozialarbeit, der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung und der Familienunterstützung und -beratung sind nicht betroffen. Kinder- und Jugendheime sowie Schulinternate bleiben geöffnet.
 

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts gestattet, jedoch in jedem Fall nur mit maximal zehn Personen. […] Ausnahmen: Diese Beschränkung gilt nicht für […] begleitete Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, insbesondere von Grundschulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung.[…]

 

Das bedeutet: Erzieherinnen und Erzieher können sich weiter mit mehreren Kindern im öffentlichen Raum bewegen. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können sich draußen zum Spielen auf dem Spielplatz verabreden - wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.

 

Außerhalb von Spielplätzen, Schulen, Horten und Kitas gelten aber auch für alle Kinder die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

 

Alle Personen, die beruflich bedingt in größeren Gruppen zusammenarbeiten müssen, dürfen das wie gewohnt auch weiterhin tun, wenn es zwingend erforderlich ist.

 

Pressemitteilung des Landes Brandenburg zur Eindämmungsverordnung, 30.10.2020

Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz

Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg