Startseite> Aktuelles> Neue Eindämmungsverordnung zu Corona

Aktuelles (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Neue Eindämmungsverordnung zu Corona

Auswirkungen auf die Jugendarbeit in Berlin 

 

Ab 2. November 2020 tritt eine neue Verordnung zur Eindämmung von Corona in Kraft. Vorerst befristet bis zum 30. November 2020 gelten für die Jugendarbeit im Land Berlin schärfere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. 

 

Bislang sind folgende Auswirkungen auf die Jugendarbeit in Berlin bekannt :

 

Gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 4 ist die Durchführung von pädagogisch begleiteten Außenaktivitäten im Rahmen der Angebote der Jugendhilfe weiterhin möglich.

 

Gemäß § 2 haben die Verantwortlichen der Einrichtungen und Dienste, der Beratungsstellen, der öffentlich geförderten Einrichtungen und der entgelt- und zuwendungsfinanzierten Angebote ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept (unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der jeweils geltenden Verordnungen) zu entwickeln und auf Verlangen der zuständigen Behörde (in der Regel Gesundheits- und Ordnungsämter) vorzulegen. Die Aushänge zu den Abstands- und Hygieneregeln sind gut sichtbar in den Einrichtungen auszuhängen.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 ist weiterhin in allen Einrichtungen und Diensten eine tägliche Anwesenheitsliste zu führen. Die Anwesenheitslisten sind für 4 Wochen verschlossen aufzubewahren und danach zu vernichten.

 

Darüber hinaus gilt weiterhin:

 

Für alle offenen und gruppenbezogenen Angebote sind weitestgehend die Mindestabstände einzuhalten und auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln zu achten. In geschlossenen Räumen soll die Teilnehmerzahl auf 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleichzeitig beschränkt werden. Je nach Einrichtungsgröße können mehrere Gruppenangebote parallel in verschiedenen Räumen durchgeführt werden. Mindestens aller 30 Minuten sind die Räume im Rahmen einer Stoßlüftung gründlich zu lüften (siehe auch Musterhygieneplan).

 

Trägerschreiben zur 10. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2- Infektionsschutzverordnung vom 29.10.2020

Stellungnahme des Landesjugendrings Berlin zu Jugendarbeit unter Corona-Bedinungen